Das Augsburger Geschlechterbuch - Wappenpracht und Figurenkunst

Laufzeit
3.3. – 24.6.2012
Beschreibung

Das Augsburger Geschlechterbuch enthält 43 Vorzeichnungen (z. T. farbig aquarelliert) für phantasievoll gestaltete Wappenhalterfiguren sowie 53 Probedrucken der Radierungen aus der Werkstatt von Hans Burgkmair dem Jüngeren (um 1500 – 1562) und Heinrich Vogtherr dem Jüngeren (1513 – 1566/68). Einige der Blätter sind handschriftlich mit der Jahreszahl »1547« datiert.

In der frühen Neuzeit gab es zahlreiche solcher »Geschlechterbücher«, deren Zweck es war, den Rang und Status wappenführender Familien prunkvoll zu repräsentieren. Das Augsburger Geschlechterbuch wurde erstmals 1618 in Augsburg unter dem Titel »Erneuertes Geschlechter Buch« mit zusätzlichen Bildern publiziert. Die intensive Arbeit der Künstlerwerkstatt wird an den unterschiedlichen Figuren deutlich: Einige Federzeichnungen sind mit roter Kreide korrigiert, auch sind die Zuordnungen der Figuren zu Namen und Wappen noch nicht entschieden. Nur auf einigen Zeichnungen sind die Wappen bereits eingefügt.

Die Ausstellung zeigt die Vorzeichnungen und Probedrucke des Augsburger Geschlechterbuchs im Kontext der Wappenbilder von Martin Schongauer und Albrecht Dürer sowie der für die Wappenhalter-Figuren verwendeten Vorlagen, besonders von Hans Burgkmair dem Älteren, und zeitgenössischer Vergleiche. Darunter sind bedeutende Leihgaben aus der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg.

Ein Kriegsverlust kehrt zurück

Das Augsburger Geschlechterbuch, seit dem 19. Jahrhundert im Königlichen Kupferstichkabinett Stuttgart, galt zunächst als während des II. Weltkriegs verbrannt, tauchte aber 2004 im New Yorker Auktionshaus Sotheby’s wieder auf. Ein amerikanischer Soldat hatte das Buch aus seinem Auslagerungsort Schloss Waldburg/Hohenlohe gegen Ende des Kriegs unrechtmäßig entwendet. 2010 kam der Band wieder in die Graphische Sammlung der Staatsgalerie zurück, nachdem ein New Yorker Gericht ihn dem Land Baden-Württemberg zugesprochen hatte.