Datenschutz-Folgeabschätzung Facebook

Nutzung von Facebook durch die Staatsgalerie Stuttgart

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge (Angebot einer Facebook-Fanseite) für den Schutz personenbezogener Daten zur Pflicht.

Die Richtlinie ist abrufbar unter: Richtlinie des LfDI (PDF)

Das Facebook-Angebot selbst löst nach den Maßstäben des LfDI diese Folgenabschätzung aufgrund des nur sehr geringen Umfangs unserer eigenen Datenverarbeitung (vgl. Datenschutzerklärung) nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den Beiträgen hauptsächlich um ein bloßes Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt und bei einem Bezug zu anderen Facebook-Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername, Kommentar, Bewertung).

Denn durch die Nutzung eines Facebook-Accounts begibt sich der jeweilige Nutzer unter die systematische Beobachtung durch die Facebook Inc. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können Facebook-Nutzer und damit Betroffene sein. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von Facebook ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers.

Dies gilt umso mehr, als dass die Facebook Inc. nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in Irland verarbeitet werden, bestehen höheren Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen.

Der LfDI geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein Soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Daher hat er sich selbst und anderen öffentlichen Stellen zur Vorgabe gemacht, eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen, vergleichbar mit der Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO.

Mitverantwortung bedeutet aber nicht, dass die Staatsgalerie Stuttgart die Datenschutzkonformität der Produkte der Facebook Inc. bestätigt oder garantiert (vgl. dazu auch die Datenschutzerklärung zu Facebook). Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass wir uns der Risiken, die mit der Nutzung Sozialer Netzwerke einhergehen, bewusst sind und Nutzern diese Risiken bewusst machen möchten.

1. Risikoidentifikation

Die oben beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Facebook einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Facebook-Nutzung der Staatsgalerie Stuttgart. Auch wird durch die Beiträge der Staatsgalerie Stuttgart selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.

Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem Facebook-Account der Staatsgalerie Stuttgart oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Kommentare oder/und der Accountname eines Facebook-Nutzers – schon öffentlich/allgemein zugänglich/frei im Internet verfügbar.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der Facebook-Fanseite der Staatsgalerie Stuttgart und die Wechselbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u.U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.

Auch dadurch, dass die Staatsgalerie Stuttgart anderen Accounts folgt oder diese ihr, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Facebook-Nutzer; so lässt sich z.B. das Interesse am Museum an der Follower-Eigenschaft oder regelmäßigen Beiträgen ablesen.

Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch Facebook erhoben.

Durch die eigene Facebook-Nutzung erhöht die Staatsgalerie Stuttgart also die Menge der Daten, die von der Facebook Inc. verwendet und ausgewertet werden.

2. Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die Facebook Inc. und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch die Facebook Inc. selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das Facebook-Profil der Staatsgalerie Stuttgart nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für die Facebook Inc. verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot der Staatsgalerie Stuttgart kein Zwang, einen Facebook-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Staatsgalerie Stuttgart bestehen. Dies gilt umso mehr, als dass der Facebook-Account der Staatsgalerie Stuttgart über unsere Homepage lesbar sein wird, sodass zumindest eine passive Nutzung der Beiträge ohne jegliche Datengenerierung möglich ist.

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den Facebook-Account der Staatsgalerie Stuttgart verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Auch kann der Nutzer selbst Maßnahmen zum Schutz seiner personenbezogenen Daten ergreifen. Auf diese Möglichkeiten wird in den jeweiligen Datenschutz-Erklärungen hingewiesen. Darüber hinaus wird die Staatsgalerie Stuttgart diesbezüglich regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen, zu denen sie sich in ihrem Nutzungskonzept verpflichtet hat, durchführen.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts. Die Staatsgalerie Stuttgart hat für die Nutzung ihres Angebots eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung sie bei der Betreuung der Seite achten wird.

4. Ergebnis

Die Facebook-Nutzung durch die Staatsgalerie Stuttgart ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Staatsgalerie Stuttgart verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggf. fort zu entwickeln.