Datenschutz-Folgeabschätzung Youtube

Nutzung von YouTube durch die Staatsgalerie Stuttgart

Eine Datenschutzfolgen-Abschätzung ist nach Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten zur Pflicht.

Das YouTube-Angebot selbst löst nach den Maßstäben des LfDI diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs unserer eigenen Datenverarbeitung (vgl. Datenschutzerklärung) nicht aus, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den Videoclips hauptsächlich um ein bloßes Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einem Bezug zu anderen YouTube-Nutzerinnen und Nutzer nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben (Nutzername und Clips).

Jedoch stellt aus Sicht des LfDI die YouTube-Nutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die YouTube LLC zu Werbezwecken u. Ä., eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgen-Abschätzung (durch YouTube) vorzunehmen ist.

Denn durch die Nutzung eines YouTube-Accounts begibt sich der/die jeweilige Nutzer/in unter die systematische Beobachtung durch die YouTube LLC. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können YouTube-Nutzerinnen und Nutzer und damit Betroffene sein. Selbst beim bloß passiven Mitlesen von YouTube ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten der Nutzerin bzw. des Nutzers.

Dies gilt umso mehr, als dass die YouTube LLC nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern in den USA verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen.

Der LfDI geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die ein Soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Daher hat er sich selbst und anderen öffentlichen Stellen aber zur Vorgabe gemacht, eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen, vergleichbar mit der Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO (vgl. dazu die Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch Öffentliche Stellen1 unter Mitverantwortung bedeutet aber nicht, dass die Staatsgalerie Stuttgart die Datenschutzkonformität der Produkte der YouTube LLC bestätigt oder garantiert (vgl. dazu auch die Datenschutzerklärung). Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass wir uns der Risiken, die mit der Nutzung Sozialer Netzwerke einhergehen, bewusst sind und Nutzerinnen und Nutzer diese Risiken bewusstmachen möchten.

Risikoidentifikation

Die oben beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von YouTube einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen YouTube-Nutzung der Staatsgalerie Stuttgart. Auch wird durch die Video-Clips der Staatsgalerie Stuttgart selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.

Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem YouTube-Account der Staatsgalerie Stuttgart oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Pins oder/und der Accountname einer Nutzerin bzw. eines Nutzers – schon öffentlich verfügbar.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der YouTube-Seite der Staatsgalerie Stuttgart und die Wechselbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u. U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.

Auch dadurch, dass die Staatsgalerie Stuttgart anderen Accounts folgt oder diese ihr, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den/die jeweilige YouTube-Nutzerin/Nutzer; so lässt sich z. B. das Interesse am Museum an der Follower-Eigenschaft oder regelmäßigen Beiträgen ablesen.

Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzerinnen und Nutzer Logdaten durch YouTube erhoben.

Durch die eigene YouTube-Nutzung erhöht die Staatsgalerie Stuttgart also die Menge der Daten, die von der YouTube LLC verwendet und ausgewertet werden.

Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die YouTube LLC und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch die YouTube LLC selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das YouTube-Profil der Staatsgalerie Stuttgart nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil schon für die YouTube LLC verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot der Staatsgalerie Stuttgart kein Zwang, einen YouTube-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Staatsgalerie Stuttgart bestehen.

Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den YouTube-Account der Staatsgalerie Stuttgart verursachte zusätzliche Risiko daher als gering einzustufen.

Auch kann die Nutzerin/ der Nutzer selbst Maßnahmen zum Schutz seiner personenbezogenen Daten ergreifen. Auf diese Möglichkeiten wird in den jeweiligen Datenschutzerklärungen hingewiesen. Darüber hinaus wird die Staatsgalerie Stuttgart diesbezüglich regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen, zu denen es sich in ihrem Nutzungskonzept verpflichtet hat, durchführen.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts. Die Staatsgalerie Stuttgart hat für die Nutzung ihres Angebots eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung es bei der Betreuung der Seite achten wird.

Ergebnis

Die YouTube-Nutzung durch die Staatsgalerie Stuttgart ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Staatsgalerie Stuttgart verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggf. fort zu entwickeln.